postheadericon Reisebedingungen

1. Der Vertragsabschluss des Reisevertrags mit der Reiseanmeldung,die telefonisch, mündlich oder schriftlich per E-Mail oder Fax bei uns eingeht, bieten Ihnen EFT den Abschluss eines Reisevertrages (RV)an. Damit erkennen Sie unsere Reisebedingungen an.Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot, welches durch Zahlung der Anzahlung angenommen wird. Ihr Antrag wird von uns mit einer Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt. Bei Gruppen haftet der Auftraggeber für alle Teilnehmer und deren Verbindlichkeiten gegenüber dem Veranstalter.

2. Leistungen und Leistungsänderung: Die Leistungen sind im gültigen Katalog Kanureisen beschrieben und im Internet unter www.eder-fulda-tour.de abrufbar. Änderung einzelner Leitungen behalten wir uns aus einem wichtigen Grund vor. Kommen bei Gruppenreisen und geführten Kanutouren die benötigten Teilnehmerzahlen nicht zusammen, so können wir bis 14 Tage vor dem Reisetermin kostenlos zurücktreten.

3. Zahlung: Nach Erhalt der Auftragsbestätigung zahlen Sie 50% der Reisekosten auf unser Konto bei der Kreissparkasse Schwalm-Eder IBAN: DE88 5205 2154 0139 0093 69, BIC: HELADEF1MEG, den Restbetrag vor Ort. Sollte der Reisepreis nicht rechtzeitig bei uns eingegangen sein, so können wir sofort vom Reisevertrag zurücktreten und die Reiserücktrittskosten nach Punkt 7 verlangen. Bei Terminen unter 14 Tagen reicht unsere Zusage per Telefon oder per Mail. Die Zahlung ist sofort fällig.

4.Preisänderungen: Sollten wir Preisänderungen aus einem wichtigen Grund,den wir nicht zu vertreten haben, gesetzliche Änderungen und Steuern usw.durchführen müssen, so werden wir Ihnen bei einer Erhöhung von über 10 % ein kostenloses Rücktrittsrecht einräumen, damit sind weitere Forderungen an uns ausgeschlossen.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Leistungen,die wegen Reiseabbruch, Krankheit oder aus einem anderen Grund nicht in Anspruch genommen werden, werden nicht ersetzt. Ausnahme es wurde mit uns ausdrücklich vereinbart.

6.Rücktritt und Kündigung durch EFT: Bei besonderen Gefahrenlagen, Hochwasser, Niedrigwasser, Baumaßnahmen an Flussabschnitten, besonderen Wetterverhältnissen, Naturschutz, wenn die Reise nicht mehr möglich, oder mit Gefahren verbunden ist, kann EFT zurücktreten. Die Abrechnung erfolgt bis zum Ereignis. Wir werden versuchen, Ihnen eine Ersatzleistung anzubieten. Bei nicht erreichter Teilnehmerzahl bis 14 Tage vor der Reise.Ohne Kündigungszeit, wenn der Reisende die Reise stört oder gefährdet. Dabei steht dem RV der volle Reisepreis zu. Für Mehraufwendungen, die durch diesen Abbruch entstehen, haftet der Verursacher.

7. Rücktritt durch den Kunden: Der Reisende kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in jedem Falle schriftlich erfolgen. Wir verlangen folgende pauschalierte Rücktrittskosten: Bis 30 Tage vor der Reise 15 %, bis 20 Tage 25 %, bis 10 Tage 50 %, bis 3 Tage 90 %, danach 100 %.
Der Reisende kann eine Ersatzperson stellen. Er steht finanziell für diese Person ein. Für Umbuchungen rechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 15,- pro Person.

8. Obliegenheiten des Kunden: Der Reiseende kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Wir verlangen folgende Pauschalen Rücktrittskosten: Bis 60 Tage vor der Reise 10%, bis 30 Tage 25%, bis 20 Tage 50%, bis 10 Tage 80% danach 90%. Bei Buchungen von Hotelzimmern – andere Unterkünfte, gelten die AGB der Vermieter. Schlechtes Wetter wird nicht als Rücktrittsgrund anerkannt. Der Reisende kann jederzeit eine Ersatzperson stellen, er steht finanziell für diese Person ein.

9. Haftung des Veranstalters: Der RV haftet für ein Verschulden seiner Beschäftigten, er haftet nicht für Verschulden und Schäden, die durch Fremdfirmen und Eigenverschulden entstanden sind. Ferner haftet der RV nicht für Schäden, die entstanden sind,weil den Anweisungen des Fahrtenleiters nicht Folge geleistet wurde. Nach § 651 h BGB sind Schäden auf den dreifachen Reisepreis pro Person begrenzt.. Personenschäden bei der Personenbeförderung sind gegen den Ausführenden zu richten. Alle Sportgeräte sind vor Gebrauch zu prüfen, Fehler sind sofort zu melden.

10. Für Bundeswassertrassen, Edersee, Fulda und Weser: Die Boote für diese Flüsse haben eine Bootsnummer des WSA Hann- Münden. Der Bootsführer muss 12 Jahre alt sein. Die Bundeswasserstraßenverordnung ist zu befolgen. Allen amtlichen Schildern ist Folge zu leisten. Ein befahren von Wehren ist verboten. Den Anweisungen der Wasserschutzpolizei ist Folge zu leisten. Es darf nur auf öffentlichen Campingplätzen übernachtet werden. Müll muss ordentlich entsorgt werden.

11. Der Kunde verpflichte sich in der Natur ruhig zu verhalten, in Flussmitte zu fahren, nur an genehmigten Ein- Ausstiegen die Boote einzusetzen und zu verlassen, keine Lärm zu machen (laute Radios , Alt- Arme und Flache Stellen nicht zu befahren, in den bezeichneten Naturschutzgebieten nicht anzulanden, in Flussausweitungen mit stehendem Wasser nicht einzufahren, Kiesinseln in den Füssen nicht zu betreten (Kiesbrütende Vögel). Die ausgegebenen Schwimmwesten sind während der gesamten Fahrt zu tragen. Unter Alkohol und Medikamenteneinfluss dürfen keine Boote geführt werden. Die Kunden sind verpflichtet die Boote gereinigt zurückzugeben, sollte das der Veranstalter tun so sind Reinigungskosten pro Boote 5.- € vom Kunden zu zahlen, anschließend die Boote mit auf den Kanuanhänger aufzuladen.

12. Der Gerichtsstand ist in jedem Fall Fritzlar.

Kontakt-Info
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Eder-Fulda-Tour
Michael Brückler
Alter Markt 8
34281 Gudensberg
Mobil 0174-7921760
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